Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der „Musikunterricht Rauscher im Städtedreieck“ erteilt Musikunterricht für Kinder, Jugendliche sowie Erwachsene. Es werden die Grundlagen für Schulabschlüsse sowie spätere Berufsausbildungen vermittelt. Angeboten wird Frühmusikalische Erziehung sowie Flötenunterricht in verschiedenen Kindergärten sowie Klavierunterricht und Violinunterricht.
Die Ausbildung entspricht dem Strukturplan des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM) und gliedert sich in musikalische Grundfächer und Instrumentalunterricht.
Musikalisches Grundfach
Rhythmisch musikalische Früherziehung (MFE) und Elementare Musikpädagogik Flöte (EMP-Flöte) als Gruppenunterricht.
Hauptfächer
Klavier
Violine
Die Anmeldung gilt für eine/n Schüler/in und verpflichtet grundsätzlich zur Entrichtung der Unterrichtsgebühr für das ganze Schuljahr. Anmeldungen sind für die Rhythmisch musikalische Früherziehung sowie EMP-Flöte nur mit dem dafür vorgesehenen Formblatt möglich. Für jede Schülerin/ jeden Schüler muss ein eigener Anmeldebogen ausgefüllt werden.
Für die Fächer Violine und Klavier erfolgt die Anmeldung formlos.
Eine Abmeldung vom Unterricht der Rhythmisch musikalischen Früherziehung (MFE) und EMP-Flöte im Kindergarten ist schriftlich bis zum 15. eines Monats zum Ende desselben Monats möglich.
Eine Abmeldung der verbleibenden Unterrichtsarten ist jederzeit möglich, dabei ist die Abmeldung jeweils spätestens zwei Wochen vor gewünschtem Abmeldungstermin schriftlich vorzulegen. Nach Ablauf des Unterrichtsjahres verlängert sich der Unterricht automatisch um ein weiteres Jahr, sofern keine Abmeldung erfolgt ist.
Bei minderjährigen Schülern/innen ist die An- und Abmeldung von den Erziehungsberechtigten, d.h. den gesetzlichen Vertretern (in der Regel beide Elternteile) zu unterschreiben.
a) Die Unterrichtsstunde dauert 30/45/60 Minuten, soweit nicht nach Fach oder Gruppe eine andere Regelung getroffen wurde. Sie wird wöchentlich einmal gehalten (Wochenstunde).
b) Der Unterricht wird während der Schulzeit der allgemeinbildenden Schulen erteilt. Der Unterricht ruht während der allgemeinen Schulferien und an den gesetzlichen Feiertagen. An sonstigen unterrichtsfreien Tagen (Wandertage, usw.) fällt der Unterricht nicht aus.
c) Das Schuljahr beginnt am 1. September eines Jahres und endet am 31. Juli des darauffolgenden Jahres.
Der Unterricht findet in den Räumlichkeiten des Kindergartens oder im Musikraum statt.
Elementarunterricht:
Der Elementarunterricht Rhythmisch musikalische Früherziehung und EMP-Flöte findet in Gruppen statt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Gruppenstärke besteht nicht.
Instrumentale Hauptfächer:
Der Unterricht findet als Einzelunterricht statt.
a) Die Schüler/innen sind verpflichtet, den Anordnungen der Lehrkraft Folge zu leisten.
b) Alle Einrichtungsgegenstände und Instrumente sind pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachter Schaden muss ersetzt werden.
c) Unterrichtsversäumnisse ohne ausreichende Entschuldigung können im Wiederholungsfall nach vorausgegangener Ermahnung den Ausschluss vom Unterricht zur Folge haben.
d) Kann ein/e Schüler/in den Unterricht nicht wahrnehmen, sollte die Lehrkraft rechtzeitig benachrichtigt werden. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht nicht.
Schulversäumnisse begründen keinen Anspruch auf Rückzahlung der Unterrichtsgebühren. Fallen aufgrund einer durch ärztliches Attest nachgewiesenen Krankheit des/der Schülers/in mehr als vier aufeinanderfolgende Unterrichtsstunden aus, werden beginnend mit der fünften ausgefallenen Unterrichtsstunde die Gebühren auf schriftlichen Antrag am Ende des Schuljahres erstattet. Bei Unterrichtsstunden, die durch Erkrankung oder unvermeidliche Verhinderung der Lehrkraft ersatzlos ausfallen, sind bis zu vier Unterrichtsstunden jährlich gebührenpflichtig. Die Gebühren für darüber hinaus ausgefallene Stunden werden am Ende des Schuljahres auf schriftlichen Antrag zurückerstattet. Bei unvorhergesehenem Unterrichtsausfall wird die Lehrkraft die Eltern bzw. Schüler/innen rechtzeitig verständigen. Eine Aufsichtspflicht seitens der Lehrkraft besteht nur während der reinen Unterrichts- bzw. Veranstaltungszeit.
Änderungen zu Wohnsitz, Bankverbindung, usw. sind schriftlich mitzuteilen.
Monatsgebühr Musikalische Früherziehung (MFE) und EMP-Flöte
18,00 € monatlich zum 15. des jeweiligen Monats. Der August ist gebührenfrei
Instrumentale Hauptfächer
Einzelunterricht: 60,00 € (30 Minuten) monatlich zum 15. des jeweiligen Monats. Der August ist gebührenfrei
Gebührenermäßigungen
Für die Fächer Musikalische Früherziehung sowie EMP-Flöte kann gegen Vorlage entsprechender Nachweise eine Gebührenermäßigung auf bis zu 100% erfolgen, sodass unabhängig der finanziellen Situation der Familie jedem Kind die Möglichkeit zur Teilnahme am Unterricht gewährt werden kann.
SEPA-Einzug
Soweit die Gebühren über ein SEPA Mandat eingezogen werden, erfolgt der Einzug immer zum 15. des jeweiligen Monats. Für den Monat August erfolgt kein Einzug der Unterrichtsgebühr.
Schlägt der Einzug der Unterrichtsgebühr zum 15. eines Monats fehl, wird dies als Kündigung zum Ende diesen Monats ausgelegt.